Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. Schutzkonzepte sollen in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich werden.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Prävention
Gewaltprävention
-
Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
Schlagwörter
Deutschland, Gesetz, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Kindesmissbrauch, Prävention, Sexuelle Gewalt, Sexueller Missbrauch, Aufarbeitung,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 15.04.2025 |