Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
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Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: Grundsätze des Schulwesens; Schulpflicht; Schüler und Eltern; Schulleiter, Lehrer, Konferenzen; Schulkonferenz, Landesschulbeirat; Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren; Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte; Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen; Beratungsdienste, Schulgesundheitspflege und Unterricht im Krankheitsfall; Ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz; Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen. Paragraph 53, Abschnitt 2 regelt den gemeinsamen Unterricht und integrative Formen des Unterrichts.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Bildungsrecht, Integration, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | tkm@thueringen.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
URL des Copyright |
https://www.thueringen.de/impressum/ |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://bildung.thueringen.de/bildung/kindergarten/recht/ |
Zuletzt geändert am | 07.10.2020 |