Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
[ Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)Link defekt? Bitte melden! ]
Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Paragraph 4, Absatz 11 und Paragraph 5 regelen inklusive Beschulung und gemeinsamen Unterricht.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Bildungsrecht, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesregierung Schleswig-Holstein |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/schulrecht-von-a-bis-z/schulrecht-von-a-bis-z_node.html |
Zuletzt geändert am | 16.01.2023 |