Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Inklusion, Öffentliches Bildungswesen, Privatschule, Schülerheim, Schulaufsicht, Schulgesetz, Schulpflicht, Schulrecht, Öffentliches Schulwesen,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatskanzlei |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html |
Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |