Elternrechte in der UN-Behindertenrechtskonvention
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Im Artikel 23 "Achtung der Wohnung und der Familie" sind die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Fortpflanzung, Ehe und Familie sowie Elternschaft und die diesbezüglichen Gewährleistungspflichten der Vertragsstaaten geregelt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Antidiskriminierung, Behinderter, Ehe, Eltern, Elternrolle, Familie, Familienleben, Fortpflanzung, Gewährleistungsrecht, Partnerschaft, Rechtsgrundlage, UN-Behindertenrechtskonvention, Unterstützung, Vormundschaft, Elternschaft,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Generalversammlung der Vereinten Nationen, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk |
Zuletzt geändert am | 16.07.2025 |