Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet auf dieser Seite umfassende Informationen und Hilfestellungen zu den Anforderungen und deren Umsetzung.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Anforderung, Barrierefreiheit, Beratung, Dienstleistung, Digitale Medien, Gesetz, Hilfe, Information, Informationstechnologie, Inklusion, Leitlinie, Produkt, Rechtgläubigkeit, Umsetzung, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de |
Zuletzt geändert am | 13.02.2025 |