Schuleingangsuntersuchung in NRW
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Eltern in Nordrhein-Westfalen (NRW), deren Kinder bis spätestens 30. September des Jahres sechs Jahre alt sind, werden etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung mit ihrem Kind zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Bei dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung geht es um die altersgemäße Entwicklung des Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und ob eventuell ein Förderbedarf besteht.
Die Webseite informiert u.a. darüber, wer die Untersuchung durchführt, wo sie stattfindet und wie sie abläuft sowie wer darüber entscheidet, ob das Kind eingeschult wird.
Dokument von: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Einschulungsalter, Kind, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Stichtag, Untersuchung, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.familienportal.nrw/ |
Zuletzt geändert am | 07.01.2025 |