Bildungsstipendium der Chancenstiftung
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Die Chancenstiftung fördert Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses. Voraussetzung ist, dass die Familien nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können. Die Erziehungsberechtigten weisen dies durch Vorlage der entsprechenden Verdienst- und Steuerbescheide oder folgender Unterlagen nach: Arbeitslosengeld II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Asylbewerber-Leistungsbescheid, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid, Kinderzuschlag-Bescheid. Die Stipendiat*innen besuchen sechs bis 12 Monate lang regelmäßig eine Nachhilfeeinrichtung in ihrer Nähe. Dort erhalten sie zweimal in der Woche 90 Minuten professionellen Unterricht in Kleingruppen – Nachhilfeunterricht oder Unterricht im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Dazu arbeitet die Stiftung bundesweit mit zertifizierten Kooperationspartnern (Nachhilfeinstitute und Bildungsvereine) zusammen. Während ihrer Stipendienzeit werden die Kinder und Jugendlichen verlässlich und vertrauensvoll von den Lehrkräften der Kooperationspartner und den Mitarbeitenden der Chancenstiftung begleitet.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungschance, Chancengleichheit, Förderung, Nachhilfeunterricht, Stiftung, Stipendium,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Die Chancenstiftung – Bildungspaten für Deutschland |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://chancenstiftung.de |
Zuletzt geändert am | 07.08.2024 |