Landesausschüsse für Berufsbildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
h t t p s : / / w w w . b u z e r . d e / g e s e t z / 3 1 1 8 / b 8 6 3 0 . h t m
[ Landesausschüsse für Berufsbildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG)Link defekt? Bitte melden! ]
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird (in Teil 3, Kapitel 2) die Errichtung von Landesausschüssen zur Berufsbildung umrissen. Geregelt werden unter anderem die Zusammensetzung und Befugnisse der Mitglieder, Dauer der (ehrenamtlichen) Tätigkeit, Geschäftsordnung und Aufgaben. Der Landesausschuss hat die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Ziel ist eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung.
(Die Initiative buzer.de verweist auf Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts im Internet und dient als Rechtsnormdokumentation.)
Fach, Sachgebiet
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungsrecht
-
Hochschule
Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften
Rechtswissenschaften / Jura
Schlagwörter
Deutschland, Ausschuss, Berufsbildung, Berufsbildungsausschuss, Bundesrecht, Landesrecht, Landesausschuss,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Buzer.de; info@buzer.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.buzer.de |
Adresse der Bezugsquelle | Daniel Liebig, Coburger Str. 33, 14612 Falkensee |
Zusatzinformation |
https://www.bildungsserver.de/onlineressource.html?onlineressourcen_id=58185 |
Zuletzt geändert am | 14.02.2023 |