Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Handlungsempfehlungen in Politik und Praxis
Was muss getan werden zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe? In einem neuen Papier geben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis. Die Handlungsempfehlungen richten sich gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
Die Handlungsempfehlungen werden in Alltagssprache, Leichter Sprache und in Gebärdensprache angeboten.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenpolitik, Interessenvertretung
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenrecht
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Behindertenpädagogik
Soziologische Aspekte der Behindertenpädagogik
Tagesstätte, Heimunterbringung für Behinderte
Schlagwörter
Behindertenhilfe, Behinderter, Betreuungseinrichtung, Empfehlung, Fachkraft, Gewalt, Gewaltprävention, Handlungskompetenz, Intervention, Konzept, Mitbestimmung, Opferschutz, Partizipation, Politik, Praxis, Schutzmaßnahme, Selbstbestimmung, Handlungsempfehlung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Deutsches Institut für Menschenrechte |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.behindertenbeauftragter.de |
Zuletzt geändert am | 17.05.2022 |