Gemeinsame Empfehlung zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung für den zusätzlichen Hilfebedarf von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Brandenburg)
Die Empfehlung regelt die Frage nach der jeweiligen Verantwortung zur Kostentragung für zusätzliche Hilfen im Unterricht im Land Brandenburg. Das Dokument enthält ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Förderausschusses, die rechtliche Grundlagen zur Leistungsverpflichtung und der Abgrenzung zwischen Schulträger und anderen Maßnahmeträgern sowie zur Empfehlung des Förderausschusses und die Entscheidung des staatlichen Schulamtes. Die Regelung betrifft auch den Einsatz von Integrationshelfern an einer allgemeinen Schule.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
Schlagwörter
Brandenburg, Bedarfsermittlung, Eingliederungshilfe, Empfehlung, Entscheidung, Finanzierung, Hilfeleistung, Integrationshelfer, Jugendhilfe, Rechtsgrundlage, Schüler, Schulamt, Schulbegleitende Hilfe, Schulbegleitung, Schulträger, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Sozialhilfe, Unterstützung, Zuständigkeit, Freier Träger,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Land Brandenburg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://bravors.brandenburg.de |
Zuletzt geändert am | 21.04.2022 |