Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
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Gesetz vom 9. April 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 15. April 2021.
Mit dem Gesetz wird der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz, der im Kern aus dem Jahr 2002 stammt, modernisiert und auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Ziel ist es, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien, verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte und die Rechtsdurchsetzung auch gegenüber ausländischen Anbietern zu gewährleisten. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Erziehende in Kindertagesbetreuung
Eltern, Familie
Kinder und Internet
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Elementarbildung
Pädagogik
Medienerziehung
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Deutschland, Digitale Medien, Gesetz, Jugendmedien, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendschutzrecht, Kindermedien, Kinderschutz, Recht, Jugendmedienschutz,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Erstellt am | 09.04.2021 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bgbl.de/ |
Zusatzinformation |
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-jugendschutzgesetz-825814 |
Zuletzt geändert am | 19.04.2024 |