Informationen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III und AZAV - Empfehlung des Beirats nach § 182 SGB III vom 7.11.2019
Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde auf der Grundlage des § 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Weiterbildung im Rahmen von SGB III aussprechen kann. Der Beirat hat Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen beschlossen, die am 07.11.2019 bekannt gemacht wurden und online zur Verfügung stehen. (PDF-Dokument, 24 Seiten, 2019)
Fach, Sachgebiet
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Kurse, Kursinhalte, Kursanbieter
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung
Schlagwörter
Beirat, Empfehlung, Erwachsenenbildung, Gesetz, Regelung, Verordnung, Weiterbildung, Weiterbildungsmaßnahme, SGB III, Anerkennungsverfahren, Weiterbildungsträger, AZAV,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | zentrale@arbeitsagentur.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung |
Zuletzt geändert am | 14.09.2020 |