Fachhochschulreife - Merkblatt über die Nichtschülerprüfung (Berlin)
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Wer die Fachhochschulreife erwerben möchte, ohne Schüler einer Fachoberschule zu sein, kann sich zum Nachweis eines dem Abschluss der Fachoberschule entsprechenden Bildungsstandes einer Prüfung unterziehen. Wer die Prüfung besteht, erwirbt die Befähigung zum Studium an einer Fachhochschule (Fachhochschulreife) in Berlin und in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung wird einmal jährlich durchgeführt.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Fach, Sachgebiet
-
Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Zweiter Bildungsweg
Schlagwörter
Berlin, Anerkennung, Fachhochschulreife, Nichtschüler, Prüfung, Nichtschülerprüfung, Erwerb,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.berlin.de/sen/bildung/lebenslanges-lernen/zweiter-bildungsweg/ |
Zuletzt geändert am | 04.01.2021 |