Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO) (Bayern)
Die Schulordnung regelt unter anderem auch die Bedingungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in Bayern.
Fach, Sachgebiet
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Zweiter Bildungsweg
Schlagwörter
Bayern, Berufsoberschule, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Schulordnung, Erwerb, Berufliche Oberschule,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatskanzlei |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
URL des Copyright |
https://www.verkuendung-bayern.de/service/impressum/ |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html |
Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |