Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen - Förderung durch Bund und Länder
Bund und Länder fördern gemeinsam die Realisierung von großen Forschungsinvestitionsvorhaben an Hochschulen, die sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Förderungsfähig sind für die Forschung benötigte, abgrenzbare und zusammenhängende Infrastrukturinvestitionen. Über die Förderung von Forschungsbauten und von besonders teuren Großgeräten (Großgeräte über 5 Mio. EUR) entscheidet die GWK aufgrund von Empfehlungen des Wissenschaftsrates.
Dokument von: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
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Wissenschaft und Bildungsforschung
Forschungsförderung
Schlagwörter
Bundesland, Förderung, Forschung, Hochschule, Forschungsbau, Bund,
Bildungsbereich | Hochschule; Forschung / Wissenschaft |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK; gwk@gwk-bonn.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gwk-bonn.de/ |
Zuletzt geändert am | 19.05.2021 |