Neues Maßnahmeangebot der Bundesagentur für Arbeit zur Feststellung der Arbeitsmarktfähigkeit behinderter Menschen
In maximal 12 Wochen will die Agentur für Arbeit die Arbeitsmarktfähigkeit behinderter Menschen feststellen lassen, um daran anschließend über die Zuweisung zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt zu entscheiden. Die Intention, die Gefahren und Schwierigkeiten dieses Verfahrens für den behinderten Menschen und bestehende Rehabilitationsmaßnahmen werden in diesem Beitrag aufgezeigt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Arbeitsmarkt, Ausbildung, Behinderter, Integration, Übergang Schule - Beruf, Werkstatt für Behinderte,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Wendt, Sabine |
Erstellt am | 16.08.2010 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bag-ub.de/seite/486394/impulse-fachmagazin.html |
Entnommen aus |
Impulse Nr. 45, 1/2008, S. 34-36. - Bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet |
Zuletzt geändert am | 02.01.2025 |