Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget
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Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21. März 2005 wurde mit § 17 SGB IX auch die zentrale Rechtsvorschrift zur Ausführung von Teilhabeleistungen durch ein persönliches Budget geändert. Insbesondere sind mit der Neufassung von § 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX noch bestehende gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich budgetfähiger Leistungen entfallen. Dies hat zur Folge, dass auch alle Leistungen nach § 103 SGB III budgetfähig sind. Mit der Leistungsform Persönliches Budget (PersB) wird der durch das SGB IX eingeleitete Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen fortgesetzt. Der behinderte Mensch organisiert kompetent und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem Reha-Träger die seinem Hilfebedarf entsprechenden Teilhabeleistungen, seinen Weg in Ausbildung und Beschäftigung ... Handlungsempfehlung für die Erprobungsphase bis Ende 2007
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenrecht
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Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Selbstbestimmung, Selbstbestimmt leben
Schlagwörter
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesagentur für Arbeit; Redaktion impulse |
Erstellt am | 21.05.2008 |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
http://bidok.uibk.ac.at/ |
Entnommen aus | Impulse Nr. 38, 2/2006, Seite 22 - 25. - Bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet |
Zuletzt geändert am | 09.06.2008 |