" Das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschränkt die Freizügigkeit der Unionsbürger" - Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10. 2007
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) zur BAföG-Auslandsförderung vom 23. Oktober 2007. Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) hat entschieden, dass eine BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich sein muss. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Studienförderung, Stipendium
Schlagwörter
Ausbildungsförderung, Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium, Förderung, Studienförderung, Studium, Bafög, Auslands-Bafög,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/ |
Zuletzt geändert am | 05.04.2018 |