Danke, aber ich schau mich noch wo anders um! - Persönliches Budget in der Behindertenhilfe
Eine Thematik, welche ganz unmittelbar ein Ausdruck der Wirksamkeit des Paradigmenwechsels ist, stellt die Einführung des Persönlichen Budgets in Deutschland dar. Ein Persönliches Budget ist ein regelmäßiger z.B. monatlich ausgezahlter Geldbetrag auf das persönliche Konto des Menschen mit Behinderung. Mit dem Geldbetrag kann dieser Mensch dann die Hilfeleistungen die er benötigt selbst "einkaufen". Seit 1. Juli 2004 können bundesweit Menschen mit Behinderung ein Persönliches Budget als Ermessensleistung bei Leistungsträgern also Kostenträgern beantragen[1]. Ab Anfang 2008 haben dann Menschen mit Behinderung einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Gewährung. Der Beitrag widmet sich dieser Thematik.
Fach, Sachgebiet
-
Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenrecht
-
Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Selbstbestimmung, Selbstbestimmt leben
Schlagwörter
Behinderter, Persönliches Budget, Behindertenhilfe, Behindertenrecht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
---|---|
Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Rudolph, Axel |
Erstellt am | 16.04.2007 |
Sprache | Deutsch |
Entnommen aus | Zeitschrift für Seelenpflege Heft 1, 2007. - bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet |
Zuletzt geändert am | 25.05.2007 |