Persönliches Budget für mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen
Im Jahr 2001, gleichzeitig mit der Entstehung des SGB IX, hat der Gesetzgeber die Leistungsform des Persönlichen (trägerübergreifenden) Budgets geschaffen. Mit dieser Sozialleistungsform können Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen anstelle von festgelegten Sach- und Dienstleistungen ein nach dem individuellen Bedarf bemessenes Persönliches Budget in Form eines Geldbetrags oder eines Gutscheins erhalten. Somit können sie als Expertinnen und Experten in eigener Sache unabhängiger und mit flexiblen, selbst gewählten Hilfen ihr Leben gestalten. Sie können entscheiden, wann, wo und von welchem Leistungsträger sie Leistungen in Anspruch nehmen.
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Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Selbstbestimmung, Selbstbestimmt leben
Schlagwörter
Deutschland, Behinderter, Hilfeleistung, Hilfsmittel, Persönliches Budget, Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung, Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzgebung, Behindertenpolitik, Behindertenrecht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen |
Erstellt am | 20.12.2006 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/startseite/startseite-node.html |
Zuletzt geändert am | 14.10.2020 |