Gedenkstätten in Bayern
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Seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 trägt die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Zuvor war der Freistaat selbst bzw. die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen für diese beiden bedeutenden Gedenkorte in Bayern zuständig. Ausgangspunkt für die Stiftungsgründung war die Grundannahme, dass die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag zu verstehen ist. Sie ist vielmehr eine Aufgabe, die sich der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stellt.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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Schule
fachunabhängige Bildungsthemen
Museumspädagogik
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Schule
sozialkundlich-philosophische Fächer
Geschichte
Epochen
Neueste Geschichte seit 1900
Faschismus und Nationalsozialismus
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Schule
sozialkundlich-philosophische Fächer
Geschichte
Epochen
Neueste Geschichte seit 1990
Schlagwörter
Bayern, Besuch, Konzentrationslager, Link, Nationalsozialismus, Gedenkstaette, Foerderung, Uebersicht,
Bildungsbereich | Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | landeszentrale@stmuk.bayern.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.stiftung-bayerische-gedenkstaetten.de |
Zuletzt geändert am | 07.01.2020 |