Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation - Bewerber ohne Abitur (Saarland)
Für beruflich qualifizierte Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung bestehen im Saarland Möglichkeiten, eine fachlich gebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes zu erhalten. In der Verordnung werden die beiden Möglichkeiten, ihre Voraussetzungen und Verfahren dargelegt.
Fach, Sachgebiet
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulrecht
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
Schlagwörter
Saarland, Abitur, Fachhochschulreife, Hochschule, Hochschulzulassung, Probestudium, Studium, Voraussetzung, Weiterbildung, Zulassung, Studium ohne Abitur, Studium ohne Fachhochschulreife, Eignungspruefung, Berufstaetiger,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | h.sickmann(at)bildung.saarland.de; studienberatung(at)uni-saarland.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://recht.saarland.de/bssl/search |
Zuletzt geändert am | 10.02.2021 |