Rechtliche Grundlagen der Anerkennung: Lissabon-Konvention
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Die Konvention, auch als `Lissabon-Konvention` bekannt, schafft eine rechtliche Grundlage für Anerkennungsverfahren von Hochschulleistungen innerhalb Europas. Auf Basis wechselseitiger Akzeptanz sollen die in einem Unterzeichnerstaat erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen und Studienabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Die Konvention wurde im April 1997 in Lissabon von Europarat und UNESCO verabschiedet.
Fach, Sachgebiet
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Bildungswesen allgemein
Europa und Internationales
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
Schlagwörter
Europa, Lissabon, Hochschule, Hochschulbildung, Hochschulpolitik, Anerkennung, Studienabschluss, Hochschulzulassung, Europäische Zusammenarbeit, Mobilität, Konvention, Hochschule, recognition, convention, Europa, Bologna Process,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz HRK; nexus@hrk.de |
Erstellt am | |
Sprache | Englisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.hrk-nexus.de/ |
Entnommen aus | European Treaty Series No. 165 |
Zusatzinformation |
https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=165 |
Technische Anforderungen | Adobe Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 07.04.2014 |