Von der Anmeldung bis zur Einschulung in Hamburg
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Kinder, die bis zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.
Auf dieser Seite stellt die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung Informationen und Termine rund um die Einschulung vor.
Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hamburg, Einschulungsalter, Elterninformation, Ganztagsbetreuung, Grundschule, Kindertagesstätte, Schulanfang, Stichtag, Übergang, Vorschulklasse,
Bildungsbereich | Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 24.07.2024 |