Einschulung in Schleswig-Holstein
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Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018)
Die Seite gibt Antworten auf folgende Fragen: Wann ist mein Kind schulpflichtig? Welche Rolle spielt die Kindertageseinrichtung? Wie melde ich mein Kind zur Schule an? Was ist die Sprachintensivförderung "Sprint"?
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Pädagogik
Übergang Kindergarten-Schule
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Einschulungsalter, Schulanfang, Schulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, Schulpflicht, Sprachförderung, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | landesportal@stk.landsh.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/landesportal_node.html |
Zuletzt geändert am | 20.09.2018 |