Hochschulababschlüsse in Nordrhein-Westfalen
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Ein Hochschulabschluss ist der nach erfolgreicher Absolvierung eines Hochschulstudiums (Universität, Fachhochschule) verliehene akademische Grad oder ein sonstiger Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung. Es werden die akademischen Grade: Bachelor, Staatsexamen, Diplom und Magister (beides auslaufend) sowie Promotion mittels weiterführender Links allgemein erläutert.
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
Leistungsmessung, Prüfungswesen
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Diplom, Hochschulabschluss, Hochschulreform, Promotion, Staatsexamen, gestufte Studienstruktur, Bachelor, Master, Magister,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH; mail@gib.nrw.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.weiterbildungsberatung.nrw |
Zuletzt geändert am | 21.08.2019 |