Nordrhein-Westfalen - Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
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Den Seiteneinstieg gibt es in Nordrhein-Westfalen an allen Schulformen außer der Förderschule. In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. In der Grundschule ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch möglich. In den Fächern Mathematik und Deutsch ist der Seiteneinstieg in der Grundschule nicht möglich, denn in diesen Fächern sind die Anforderungen besonders hoch. Die Vermittlung dieser beiden Fächer erfordert fundiertes fachliches und didaktisches Wissen sowie vertiefte Kenntnisse über die Entwicklungsphasen der Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte für die Grundschule werden hierfür sowohl im Studium (10 Semester), als auch im 18 Monate langen Vorbereitungsdienst ausgebildet.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
Erziehungswissenschaften und Pädagogik
Schulpädagogik
-
Schule
Schulwesen allgemein
Lehrerberuf
Lehrerbildung
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Berufsausbildung, Lehrerausbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Erstellt am | 30.08.2018 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.lehrer-werden.nrw |
Zuletzt geändert am | 04.07.2022 |