Vor der Einschulung in Brandenburg
[ Vor der Einschulung in BrandenburgLink defekt? Bitte melden! ]
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.
Die Seite informiert u.a. über die Stichtagsregelung in Brandenburg, die Sprachstandsfeststellung und die Anmeldung an der zuständigen Grundschule.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fach, Sachgebiet
-
Elementarbildung
Pädagogik
Übergang Kindergarten-Schule
-
Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
Schlagwörter
Brandenburg, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag, Übergang Vorschulstufe - Primarstufe,
Bildungsbereich | Vorschule; Grundschule |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://mbjs.brandenburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 08.08.2022 |