Quereinstieg in den hessischen Schuldienst
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Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst schreiben die Staatlichen Schulämter in einigen Berufsfeldern und Mangelfächern Stellen für den Quereinstieg aus. Einstellungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein universitärer Studienabschluss im genannten Berufsfeld bzw. Fach.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
Erziehungswissenschaften und Pädagogik
Schulpädagogik
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Schule
Schulwesen allgemein
Lehrerberuf
Lehrerbildung
Schlagwörter
Hessen, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrbefähigung, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Seiteneinstieg, Zweites Staatsexamen, Lehrer werden, Quereinstieg, Quereinsteiger,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://kultusministerium.hessen.de |
Zuletzt geändert am | 14.10.2021 |