Brandenburg - Informationen für Seiteneinsteiger
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In Brandenburg gibt es im Falle des Bedarfs und aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsbefähigung bereits seit 1996 die Möglichkeit, sog. Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst des Landes, vornehmlich für den beruflichen Bereich aufzunehmen. Bisher wurden ca. 150 Seiteneinsteiger qualifiziert. Mit In-Kraft-Treten des Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) 1999 zuletzt geändert im Februar 2004 findet sich die Grundlage für die Ausbildung von Seiteneinsteigern in § 18 Abs. 3. § 18 Abs. 4 mit seinen Regelungen zum Direkteinstieg in den Vorbereitungsdienst wird bis auf weiteres nicht realisiert.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
Erziehungswissenschaften und Pädagogik
Schulpädagogik
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Schule
Schulwesen allgemein
Lehrerberuf
Lehrerbildung
Schlagwörter
Brandenburg, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, LEHRBEFAEHIGUNG, Quereinstieg,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@mbjs.brandenburg.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
http://www.mbjs.brandenburg.de |
Zuletzt geändert am | 19.06.2023 |