Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV
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Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV). Nichtamtliche Textfassung – ohne Gewähr.
Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen. Ziel des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Digitale Medien, Jugend, Jugendlicher, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendschutzrecht, Rundfunk, Staatsvertrag, Jugendmedienschutz,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kommission für Jugendmedienschutz; Die Medienanstalten |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.die-medienanstalten.de/ |
Zuletzt geändert am | 20.11.2024 |