Lehramt - Staatliche Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern
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Lehramtsstudiengänge werden in Mecklenburg-Vorpommern mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehrerprüfungsverordnung M-V wird der Rahmen vorgegeben. Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft landeseinheitlich durch staatliche Verordnung geregelt. Letzteres gilt auch für die staatlichen Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
Leistungsmessung, Prüfungswesen
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Schule
Schulwesen allgemein
Lehrerberuf
Schlagwörter
Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrerausbildung, Studium, Mecklenburg-Vorpommerm,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern; j.olejko@bm.mv-regierung.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Wissenschaft/Studium/ |
Zuletzt geändert am | 25.03.2024 |