Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung (Inklusionsverordnung) (Saarland)
Die Verordnung regelt die Ausgestaltung und das Ziel eines inklusiven Schulsystems. Diese Verordnung bildet nicht das gesamte pädagogische Handlungsspektrum der an der Förderung der Schülerinnen und Schüler Beteiligten ab, sondern gibt im notwendigen Maße den verfahrensrechtlichen Rahmen vor, in dem der individuellen Ausgangslage der Schülerin oder des Schülers Rechnung getragen werden soll. Hierbei ist zwischen der besonderen pädagogischen Förderung (Abschnitt 2) und der sonderpädagogischen Unterstützung (Abschnitt 4) zu unterscheiden; die sonderpädagogische Unterstützung ist Teil der besonderen pädagogischen Förderung. Die besondere pädagogische Förderung ist auch ohne die Verfahrensvoraussetzungen des § 20 auf der Grundlage der Förderplanung möglich.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenrecht
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Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Inklusion, Integration
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
Schlagwörter
Saarland, Inklusion, Nachteilsausgleich, Regelschule, Schulische Integration, Schulordnung, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule, Verordnung, Förderschule, Integrative Erziehung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung und Kultur Saarland |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/service/rechtsvorschriften |
Zuletzt geändert am | 08.01.2025 |