Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (VwV LRS-Förderung)
Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen.
Fach, Sachgebiet
-
Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Lernbehinderung
-
Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
Schlagwörter
Sachsen, Förderung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Schulrecht, Verwaltungsvorschrift,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsisches Staatsministerium für Kultus |
Erstellt am | 25.08.2006 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.revosax.sachsen.de/ |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 30.03.2020 |