Leitlinien Zwangsstörungen
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Die Zwangsstörung ist gekennzeichnet durch sich wiederholende unangenehme Gedanken, Impulse oder Handlungen, die nach ICD-10 wenigstens 2 Wochen lang an den meisten Tagen bestehen müssen, als zur eigenen Person gehörig erlebt werden und gegen die zumindest partiell Widerstand geleistet wird (häufig erfolglos), da der Betroffene sie als sinnlos empfindet. Die ständige stereotype Wiederholung erscheint den Betroffenen an sich nicht angenehm, meist bestehen Angst, Leidensdruck und eine deutliche Beeinträchtigung der allgemeinen Aktivität. Aufgrund der kognitiv-mentalen Voraussetzungen bezüglich der o.g. Symptomatik dürften Zwangsstörungen erst bei Kindern ab dem Vorschulalter sinnvoll zu diagnostizieren sein.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Verhaltensstörung, Erziehungsschwierigkeit, psychische Störung
Schlagwörter
Leitlinie, Psychische Störung, Verhaltensauffälligkeit, Zwangsneurose, Zwangsstörung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V. |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.awmf.org/leitlinien.html |
Zusatzinformation |
https://www.dgppn.de/leitlinien-publikationen/leitlinien.html |
Zuletzt geändert am | 29.08.2018 |