Richtlinien für die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Lehrplan zur sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung
Richtlinien und Lehrplan bilden die Grundlage für die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung. Da dieser Förderbedarf sowohl an unterschiedlichen Sonderschulformen, als auch an anderen Schularten realisiert werden kann, gelten Richtlinien und Lehrplan verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Förderbedarf an folgenden Förderorten: Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Schule für Blinde und Sehbehinderte Schule für Gehörlose und Schwerhörige Förderzentren
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Förderung, Therapie Behinderter
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Geistige Behinderung
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Curriculum, Entwicklungsstörung, Geistige Behinderung, Geistige Entwicklung, Lehrplan, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland-Pfalz |
Erstellt am | 04.01.2006 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.edoweb-rlp.de/ |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader (PDF-Datei, 459 S.) |
Zuletzt geändert am | 17.04.2020 |