Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019)
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens, insbesondere des schulischen Lernens, und des Umgehen-Könnens mit Beeinträchtigungen beim Lernen auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen darauf vorbereiten, erfolgreich und weitgehend selbständig ihr Leben in Familie und Freizeit, in Gesellschaft und Staat, in Berufs- und Arbeitswelt, in Natur und Umwelt zu bewältigen.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenpolitik, Interessenvertretung
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Lernbehinderung
Schlagwörter
Förderschwerpunkt, Lernbehinderung, Lernen, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Entnommen aus |
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999 |
Technische Anforderungen | Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden. |
Zuletzt geändert am | 08.07.2019 |