Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, Neuordnung des Akkreditierungssystems
Die Hochschulrektorenkonferenz HRK gibt Informationen und Empfehlungen zu Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an Hochschulen, insbesondere zur Erneuerung des Akkreditierungssystems. Die Akkreditierung sollte demgemäß zu einem wissenschaftsnahen Verfahren der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung im Sinne eines Audits umgestaltet werden und sich am europäischen Regelwerk European Standards and Guidelines (ESG) ausrichten. Dabei sollen die Agenturen beratende und organisatorische Dienstleistungen anbieten können; ihre Einbeziehung in Akkreditierungsverfahren aber nicht verpflichtend sein. Entscheidungsinstanz für alle Verfahren soll der Akkreditierungsrat werden. Die Hochschulen sollen mehr Verantwortung für die Qualität ihres Studienangebots selbst übernehmen können und in höherem Umfang als bisher an der Durchführung der Akkreditierungsverfahren beteiligt werden.
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
Qualitätsentwicklung, -sicherung, Evaluation und Akkreditierung
Schlagwörter
Qualitätssicherung, Evaluation, Hochschule, Qualitätsmanagement, Qualitätsentwicklung, Qualitätsaudit, Akkreditierung, Hochschulrektorenkonferenz, HRK, insitutionelles Qualitätsaudit, Audit,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | HRK Hochschulrektorenkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.hrk.de/ |
Zuletzt geändert am | 01.09.2017 |