Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die gesetzlichen Aufgaben der BzKJ sind seit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. Mai 2021 in § 17a JuSchG geregelt. Die BzKJ unterhält eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie seit 14. Mai 2024 eine unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), die die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (bspw. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) überwacht.
Schlagwörter
Digitale Medien, Indizierung, Internet, Jugendschutz, Kinderschutz, Medien, Medienkontrolle, Jugendmedienschutz, Kinderrechte,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Land | Deutschland |
Telefon | +49 (0)228 99 962103-10 |
Zuletzt geändert am | 23.05.2024 |