Sonderschulwesen in Bayern
Die bayerischen Förderschulen
Förderschulen sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zu allgemeinen Schulen. Hier werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, gefördert und individuell begleitet.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Übersicht über die Lerninhalte und Lehrpläne der Förderschwerpunkte der bayrischen Förderschulen
Für die sieben Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen und Sprache werden Informationsmaterialien und Links zu den zugrunde liegenden Lehrplänen angeboten.
Sonderpädagogischer Förderbedarf: Zusätzliche Hilfe (Bayern)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verweist im Bezug auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Seite der Staatlichen Schulberatung.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sonderpädagogischer Förderbedarf: Zusätzliche Hilfe (Bayern): Mehr Info
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Schullaufbahnberatung: Schüler mit Beeinträchtigungen (Bayern)
Die Staatliche Schulberatung in Bayern informiert über die schulischen Angebote, Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Förderschule; Schule zur sonderpädagogischen Förderung (Bayern)
Auf dem Landesportal Bayern erhält man grundlegende Informationen zur Förderschule und sonderpädagogischen Fördernung. Über eine Ortssuche können die für das Thema zuständigen Behörden recherchiert werden.
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Lernschwierigkeiten: Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens in Bayern
Die Seite informiert über Maßnahmen und Förderangebote bei Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (Lese- und Rechtschreibschwäche/Legasthenie) oder beim Erlernen des Rechnens (Rechenschwäche, Rechenstörung, Dyskalkulie) sowie zu Beratungsangeboten und den Regelungen zum Vorrücken und zu Schulabschlüssen. .
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus