Übergang Kindergarten – Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mecklenburg-Vorpommern: Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) und Verordnungen
In diesem Dokument sind u.a. enthalten: Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V). Vom 4. September 2019 Frühkindliche Bildungsverordnung (FrühKiBiVO M-V) Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung (BeDoVO M-V)
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. Paragraph 35 [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsplan und Übergang
Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern
In der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V wird der eigenständige Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege konkretisiert und inhaltlich beschrieben. Die Bildungskonzeption bildet die Grundlage für die individuellen träger- und einrichtungsspezifischen Konzeptionen unter Berücksichtigung der lokalen und sozialräumlichen [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Informationen für Eltern
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
Für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen [...]
Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern