Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Saarland, Bildungsrecht, Schulgesetz, Schulordnungsgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesrecht Saarland |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/service/rechtsvorschriften |
| Zuletzt geändert am | 12.04.2024 |