Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
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Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler.
Dokument von: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hamburg, Inklusion, Schulgesetz, HAMBURG, BILDUNGSGESETZGEBUNG, SCHULGESETZ, SCHULWESEN, Gemeinsamer Unterricht,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/start-56622 | 
      
| Zuletzt geändert am | 25.10.2024 |