Sprachförderung in Thüringen - Deutsch als Zweitsprache
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n Thüringen erfolgen Beschulung und Förderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen integrativ. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrem bisherigen Schulbesuch an einer Schule aufgenommen und einer Regelklasse zugewiesen werden. Gleichzeitig wird geprüft, welchen Förderbedarf, insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache, der Schüler bzw. die Schülerin hat und wie diese Förderung unter Beachtung der Rahmenbedingungen erfolgen kann. Die Durchführung von Sprachförderangeboten ist an den Gegebenheiten vor Ort orientiert und wird entsprechend organisiert. Es existieren die Möglichkeiten der Einzelförderung, der Gruppenförderung oder der Förderung in Intensivsprachkursen. Die Sprachförderung erfolgt nach Lehrplan.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Migration, Sprachförderung, Sprachtraining,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; |
Erstellt am | 08.10.2019 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://bildung.thueringen.de |
Zuletzt geändert am | 25.01.2024 |