Wechsel an weiterführende Schularten in Sachsen
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Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen eine Bildungsempfehlung. Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungswege offen. Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen, Grundschule, Sekundarstufe I, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsisches Staatsministerium für Kultus |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schule.sachsen.de |
Zuletzt geändert am | 03.02.2025 |