Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFHVO) (Baden-Württemberg)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg. Geregelt werden Aufnahmeverfahren und Probezeit, Ordentliche Abschlussprüfung und die Prüfung für Schulfremde.
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Zweiter Bildungsweg
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Fachhochschulreife, Berufskolleg, Schulabschluss, Hochschulzugang, Verordnung,
| Bildungsbereich | Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerium Baden-Württemberg |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml |
| Zuletzt geändert am | 15.12.2014 |