Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit, Abschnitt 3 Rechtsbehelfe, Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragter, Behinderter, Gleichstellung, Integration, Rechtshilfe, Behindertenrecht, Teilhabe,
| Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatsregierung |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html |
| Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |