Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen
[ Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-WestfalenLink defekt? Bitte melden! ]
Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Ergänzungsschule, Ersatzschule, Privatschule, Rechtsgrundlage, Schulform, Schulgesetz,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw/ |
| Zuletzt geändert am | 08.06.2021 |