Hessen: Zugang und Zulassung zum Studium
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Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur stellt auf seiner Website die Regelungen für den Hochschulzugang für Personen mit und ohne Abitur sowie für beruflich Qualifizierte dar, die an Studium an einr Hochschule in Hessen aufnehmen möchten.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Fach, Sachgebiet
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulrecht
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
Schlagwörter
Hessen, Abitur, Fachhochschulreife, Hochschule, Hochschulzulassung, Studium, Voraussetzung, Weiterbildung, Zulassung, Studium ohne Abitur, Studium ohne Fachhochschulreife, Eignungspruefung, Berufstaetiger, kuenstlerische Begabung,
| Bildungsbereich | Hochschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@hmwk.hessen.de |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://wissenschaft.hessen.de// |
| Zuletzt geändert am | 17.11.2025 |